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Christbäume richtig transportieren

Immer wieder kommt es vor, dass der gekaufte Christbaum nicht ins Auto passt so wie man es gerne hätte. Also wird dann auf die Verkehrssicherheit gepfiffen und der Christbaum einfach 'irgendwie' transportiert:

Am Beifahrersitz wo er dem Fahrer die Sicht raubt und ihn in der Bewegungsfreiheit einschränkt. Oder zwischen den Vordersitzen liegend wodurch das Angurten und Bedienen der Gangschaltung unmöglich ist. Und ragt er sogar aus der offenen Heckklappe, stellt der Baum auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Hier ein paar Tipps der ÖAMTC-Experten in Sachen sicherer Christbaum-Transport:

  • Transportieren Sie den Baum im Fahrzeuginneren ist darauf zu achten, dass die Sicht und Bewegungsfreiheit des Lenkers nicht eingeschränkt ist. Tipp: Um ein 'verpicken' der Sitzpolster durch Harz zu vermeiden, eine Plane oder Decke unterlegen.
  • Wird der Baum am Dach transportiert, am besten mit einem breiten, widerstandsfähigen Gewebeband mit Metallverschluss auf dem Dachträger festmachen. Ein Unfall mit einem unzureichend fixierten Baum kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Fahrzeug hinaus, ist eine Kennzeichnung erforderlich. Die dafür notwendige Tafel ist 25 x 40 cm groß, weiß mit fünf Zentimeter breitem, rotem, rückstrahlendem Rand.
  • Für eine 'überlange' Christbaum-Fuhre bei Dunkelheit und Dämmerung, ist nach vorne in Fahrtrichtung weiße, nach hinten rote Beleuchtung vorgeschrieben.
  • Das Gefährt wird zur Langgutfuhre, wenn der Baum um mehr als ein Viertel der Fahrzeuglänge hinausragt. Dann gilt auf Freilandstraßen ein Tempolimit von 50 km/h sowie 65 km/h auf Autobahnen und Autostraßen.

Quelle: ÖAMTC | www

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